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trier-reisen.de Reisenews Kulturabgabe bei Übernachtungen in Hotels in Trier

Kulturabgabe statt Bettensteuer: Auch Trier will die Mwst.-Vergünstigung der Hotels ausgleichen

Köln hat es vorgemacht: Dort wurde bereits die sogenannte Bettensteuer von 1 Euro pro Gast pro Übernachtung beschlossen. Demnach muss jeder Hotelgast, der in Köln übernachtet, 1 Euro als Bettensteuer zahlen.

So will die Stadt Köln die Steuerverluste ausgleichen, die durch die von der Bundesregierung beschlossene Halbierung der Mehrwertsteuer für Hotelbetriebe entstehen werden. Nach einer sehr umstrittenen Entscheidung setzten sich die CDU und insbesondere die FDP für diese Änderung ein. Gar von Korruption war die Rede, nachdem bekannt wurde das gerade Teile der Hotelbranche großzügige Parteispenden auszahlten.

Auch Trier trifft die Halbierung der Mehrwertsteuer für Hotels

Der Tourismus in Trier und Umgebung ist einer der wichtigsten Wirtschaftszweige - sowohl für hiesige Unternehmer als auch für die Stadt Trier, die zur Erhaltung der vielen Sehenswürdigkeiten einiges investiert. Der Mehrwertsteuer-Ausfall trifft die Stadtkasse also in besonderem Maße.

Deshalb will der Stadtrat in Trier ab 2011 die sogenannte Kulturabgabe erheben: Ähnlich der Bettensteuer in Köln wird auch hier der Betrag von einem Euro je Übernachtung in einem Hotel in Trier fällig.

 

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